Neuigkeiten für Weiterbildungsinteressierte

Für Selbstzahler, Arbeitnehmer und Unternehmen haben wir erfreuliche Neuigkeiten!

Seit Anfang 2021 können unsere Weiterbildungen gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG von der Umsatzsteuer befreit werden. Sprechen Sie uns diesbezüglich einfach an.

Des Weiteren können Arbeitnehmer für eine Teilnahme an einer unserer Projektmanagement Level D bzw. Level D-C Weiterbildungen, nach dem SBFG (Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz) bis zu 6 Arbeitstage Bildungsurlaub beanspruchen. Bei Bedarf übermitteln wir Ihnen gerne die geltende Freistellungsnummer.

Nutzen Sie Ihre Vorteile und machen Sie eine Weiterbildung in unserem Hause! Wir beraten Sie gerne und freuen uns von Ihnen zu hören.