WORKSHOP Externe in Projekten

Neue gesetzliche Regelungen ab April 2017! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. April 2017 neue Regelungen geschaffen, die bei der Unterscheidung von Werkvertrag und (verdeckter) Arbeitnehmerüberlassung für mehr Klarheit sorgen sollen. Im Ergebnis wurden die Anforderungen an eine präzise Abgrenzung bei der Einbeziehung von Externen verschärft. Dies betrifft auch das Projektgeschäft, wo aufgrund komplexer Aufträge die Grenzen oft fließend sind, interne und externe Mitarbeiter häufig eng und arbeitsteilig zusammen arbeiten müssen. Machen Sie sich daher jetzt mit unserem Workshop fit! Sie erfahren anhand Ihrer Praxisbeispiele, unter welchen Umständen der Einsatz externer Mitarbeiter in Ihren Projekten eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sein kann und wie Sie dem wirksam vorbeugen können - durch Schaffung klarer rechtlicher Strukturen, vor allem aber durch die konkrete Festlegung der Art und Weise, wie Interne und Externe im Projekt zusammen arbeiten. WORKSHOP Externe in Projekten Fr 05. Mai 2017 | 09:30 - 17:00 Uhr in Eppelborn Wer sind…

Externe in Projekten – Zusammenarbeit rechtssicher gestalten

Warum die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag so wichtig ist Mit einem Workshop zum Thema „Rechtssicherer Projektzusammenarbeit“ wollen Rechtsanwalt Frank Gust und die eXirius IT Dienstleistungen GmbH auf (neue) arbeitsrechtliche Tücken, aber auch Chancen von Externen in Projekten hinweisen. Das eintägige Seminar findet erstmals am 05. Mai statt und ermöglicht den Teilnehmern, eigene konkrete Fälle zu bearbeiten. Folgender Fall: Zwei IT-Spezialisten sind für einen IT-Dienstleister bei einem großen Autobauer tätig. Sie bearbeiten und verringern Störfälle im Rahmen eines Ticketsystems. Die beiden Externen arbeiten vor Ort mit den internen IT-Fachleuten des Autobauers zusammen. Ein Arbeitsgericht bewertet dies später als "Scheinwerkvertrag" und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Die arbeitsrechtliche Folge: Die IT-Fachleute werden rückwirkend zu Angestellten des Autobauers, einschließlich Lohn(nach)zahlungs- und Sozialversicherungspflicht. Bei der Unterscheidung von Werkvertrag und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung kommt es maßgeblich darauf an, ob die externen Mitarbeiter an Weisungen des Auftraggebers gebunden und in dessen Betriebsorganisation eingebunden sind. Das gleiche gilt für die…