ISO 27001, Notfallmanagement, KRITIS, Cyberwar – IT-Resilienz und Datenbanken

Nicht erst mit der Richtlinie 2016/1148 des EU-Parlaments und des EU-Rates (sog. „NIS-Richtlinie“) wurde professionelles Notfallmanagement in Organisationen und Unternehmen mit Versorgungsauftrag etabliert. Sowohl das altbekannte ITIL als auch BSI-Standard 100-4 von 2008 haben konkrete Wege und mögliche Vorgehensweisen im Umgang mit kritischen Störfällen im IT-Betrieb aufgezeigt. Doch erst mit dem Inkrafttreten der ersten KRITIS-Verordnung am 3. Mai 2016 (BSI-KritisV) wurden Notfallvorsorge, Planung von Notfallmaßnahmen und Meldung solcher Vorfälle an BSI oder die Bundesnetzagentur Pflicht. Seit der Aktualisierung der BSI-KritisV (in Kraft seit 1.1.2022) – die fortwährend evaluiert und erneuert werden soll – kamen weitere umfangreiche Pflichten auf die Kritischen Infrastrukturen (kurz „KRITIS“ genannt) zu, darunter die Angriffserkennung. In eben dieser Verordnung wird auch eindeutig festgeschrieben, wer unter Kritische Infrastrukturen fällt und welche Teile des Betriebes und ab welchem Schwellenwert welcher Aufsichtsbehörde zu berichten verpflichtet sind.

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